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Kuren

MoorSymphonie - Moorwürfel
Die ambulanten Kuren sind zurück!!
Die „Offene Badekur“ oder „Klassische Vorsorgekur“ kann jetzt als Pflichtleistung bei der Krankenkasse wieder beantragt werden.
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Kuren sind sinnvolle, medizinische Ergänzungen zu einem gesundheitsbewussten Lebenswandel, denn sie behandeln nicht
nur akute Beschwerden, sondern den Menschen in seiner Gesamtheit. Der erste Schritt - Sie gehen zu Ihrem Haus- oder Facharzt, der die medizinische Notwendigkeit der ambulanten Vorsorgeleistung bescheinigt und den Kurantrag an Ihre Krankenkasse weiterleitet.
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Eine Kur ist Ganzheitsmedizin. Balneologie, auch Bädertherapie genannt, ist in ihren gesundheitlichen Wirkungen gut
erforscht und konventionell-wissenschaftlich anerkannt. Die veränderten Klimafaktoren in einem Kurort können sich
zudem positiv auf das Wohlbefinden auswirken. Nicht zu unterschätzen sind außerdem die günstigen Wirkungen des im
Vergleich zum Alltag veränderten Tagesrhythmus un des Millieuwechsels.
Achtung: In der Sozialgesetzgebung wird der Begriff "Kur" nicht mehr verwendet. Für Mitglieder der Gesetzlichen
Krankenkassen und Rentenversicherung (GKV /GRV) sind vor allem folgende Formen von Bedeutung:
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Stationäre Vorsorgeleistung
Die Krankenkasse entscheidet letztendlich, ob ein stationärer Kuraufenthalt genehmigt wird. Dazu wird der medizinische
Dienst der Krankenkassen seine Beurteilung abgeben. Nach einer Bewilligung der stationären Vorsorgeleistung
wählen Patien und Krankenkasse die Einrichtung nach §111 SGB V aus. Die Anreise erfolt zum gewählten Termin,
die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten. Lediglich eine Eigenbeteiligung von € 10.- pro Tag
ist zu zahlen.
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In den Ammergauer Alpen kann neben der ambulanten Vorsorgeleistung auch eine stationäre
Vorsorgeleistung nach §23, Absatz 4 SGB V wahrgenommen werden.
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Beihilfefähigkeit
Bad Kohlgrub und Bad Bayersoien sind im Heilbäderverzeichnis der Beihilfeverordnung (BhV) aufgenommen.
Die Aufwendungen bei einer planmäßigen Kur sind daher bei Vorliegen der Voraussetzungen von Nr. 8 der BhV
beihilfefähig. Das einzige Privatsanatorium der MoorSymphonie ist nach § 30 GewO anerkannt, die
Sanatoriumsbehandlungen sind Nr. 7 BhV beihilfefähig.
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Ambulante Vorsorgeleistung
Die ambulante Vorsorgeleistung (nach § 23, Absatz 2 SGB V) ist in allen Kurbetrieben der beiden
Moorheilbäder Bad Bayersoien und Bad Kohlgrub möglich. Dabei wählen Patient und Arzt den Kurort, Art der
Unterkunft und den Kurbetrieb aus, die Anreise erfolgt zum gewünschten Termin. Jeder gesetzlich
Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur!
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Die Krankenkasse übernimmt dabei:
  • zu 100% den Kurarzt
  • zu 90% die Kurmittelkosten
  • zu 100% die Gesundheitsbildung (also Bewegungs- und Entspannungstechniken sowie Ernährungsberatung)
  • bis zu € 13.- pro Tag Zuschuss
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Die Selbstkosten betragen:
  • € 10.- Verordnungsgebühr
  • 10% der Kurmittelkosten
  • Unterkunft
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Bedingungen zur Durchführung ambulanter Kuren
  • Die gesetzliche Wartefrist ist auf drei Jahre verkürzt worden. Bei
       medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch schon früher
       beantragt werden.
  • Die Aufenthaltsdauer von 3 Wochen entfällt, somit besteht z.B. die Möglichkeit einer 2-
       oder 4-wöchigen Kur.
  • Die Krankenkassen können einen Zuschuss pro Übernachtung bis zu € 13.- zahlen (je nach Satzung der Krankenkasse).
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So wird eine Kur beantragt:
1. Etwa ein halbes Jahr vor dem geplanten Kuraufenthalt Kurantrag stellen (neuer Name: "Anregung
     einer Vorsorgeleistung
     in annerkannten Kurorten")
2. Der Haus- oder Facharzt stellt fest, ob eine medizinische Kurmaßnahme benötigt wird und beantragt diese mit dem
    Formular 60 bei der Krankenkasse.
3. Wenn in den letzten 12 Monaten Massagen, Wassergymnastik, Krankengymnastik, Funktionstraining oder andere physikalischen
    Therapien auf Krankenkassenrezept oder auf eigene Rechnung durchgeführt wurden, ist der Arzt zu informieren.
4. Die Möglichkeit vor Ort (Massagen, Packungen, Krankengymnasik etc.) müssen ausgenutzt worden sein; ohne solche vorherigen
    Maßnahmen kann die Krankenkasse die Kur ablehen.
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Wenn die Kur abgelehnt wird, lohnt es sich durchaus Widerspruch einzulegen. Eine sinnvolle Alternative ist auch eine selbstfinanzierte Kur.
Es besteht die Möglichkeit, eine "Heilmittelverordnung" (Rezept) des Haus- oder Facharztes bei einem der MoorSymphonie-Kurbetriebe ein-
zureichen. Das Rezept wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
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Indikationen
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